Hohe gesetzliche Anforderungen
Was für die Trinkwasserversorgung gilt, hat genauso bei der Abwasserentsorgung seine Gültigkeit: Es handelt sich um eine Aufgabe, die den Städten und Gemeinden obliegt. Der öffentliche Bereich beginnt an der Grundstücksgrenze. Wenn es dort zu einer Störung kommen sollte, dann liegt es in der Verantwortung des AZV und seines Betriebsführers, den Schaden zu beheben.
Die Ableitung, Behandlung und Entsorgung des Abwassers erfolgt nach hohen gesetzlichen Vorgaben, die europaweit gelten. Dem AZV stehen zur Erfüllung dieser Aufgabe insgesamt acht Kläranlagen im Verbandsgebiet zur Verfügung, er unterhält 18 Pumpwerke und ein Kanalnetz von 40 Kilometern. Hinzu kommt die Fäkalschlammentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben oder Kleinkläranlagen. Ob das Abwasser zentral oder dezentral entsorgt wird, regelt das Abwasserbeseitigungskonzept des Verbandes.
Grundsätzlich umfasst der Begriff Abwasser sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser.