Kleinkläranlagen müssen gewartet werden
Bis Ende 2015 müssen alle Kleinkläranlagen – im Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) Unteres Leinetal sind das rund 700 (Stand: Oktober 2012) – dem sogenannten Stand der Technik entsprechen. Das fordert der Gesetzgeber. Damit bezweckt die EU, dass die Seen und Flüsse als Vorfluter für das gereinigte Abwasser sauberer werden.
Neue Vorgaben für Kleinkläranlagen
Mit Änderung des Sächsischen Abwasserabgabengesetzes sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Kleinkläranlagen neu definiert. Eine Kleinkläranlage entspricht seit 2010 nur dann den anerkannten Regeln der Technik, wenn sie eine vollbiologische Abwasserreinigung nach DIN 4261 Teil 2 oder DIN EN 12566-3 gewährleistet.
Die Abwasserabgabe wird dort fällig, wo…
- … das Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet wird oder im Erdreich versickert und die Kleinkläranlage keine vollbiologische Reinigungsstufe besitzt.
- … bei abflusslosen Hausgruben keine ordnungsgemäße Entleerung nachgewiesen werden kann oder die Plausibilitätskriterien der Festsetzungsbehörde zur Mindestentsorgungsmenge nicht eingehalten werden.
- … bei vollbiologischen Kleinkläranlagen kein Nachweis über die fach- und bauartgerechte Wartung sowie die ordnungsgemäße Fäkalentsorgung nachgewiesen werden kann.
Nach § 1 Abs. 2 der Satzung des AZV Unteres Leinetal über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe aus Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung) bleiben die Einleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwassereinleitungen abgabenfrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht entsorgt wird.
Somit wird ab 2010 für jedes Grundstück, das eine mechanisch reinigende Kleinkläranlage mit Überlauf in die Vorflut oder ein Gewässer betreibt, die Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebungskriterien bei abflusslosen Hausgruben haben sich nicht geändert.
Wichtig ist auch, dass diese moderne dezentrale Abwasserinfrastruktur regelmäßig gewartet wird. Auch hierfür gibt es verbindliche Vorgaben, die der Bauartenzulassung zu entnehmen sind. Die Veolia Wasser Deutschland GmbH, Betriebsführer des AZV Unteres Leinetal, ist für die Wartung von Kleinkläranlagen zertifiziert.