Beiträge und Gebühren

Im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal werden sowohl Beiträge als auch Gebühren erhoben.

Beiträge sind einmalige Zahlungen für die Nutzung der öffentlichen Kanalisation. Sie werden auf Basis der Grundstücksgröße und Geschosshöhe der Wohnbebauung berechnet. Der Verband deckt über Beiträge einen Teil seines Aufwandes für die Herstellung der Schmutzwasseranlagen im öffentlichen Bereich – angefangen bei Kläranlagen über das Abwassernetz bis hin zum Hausanschluss. Das Sächsische Kommunalgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung.

Ganz anders sieht das mit Gebühren aus: Sie werden entsprechend der anfallenden Abwassermenge und nach der Art des Anschlusses berechnet. Ein Beispiel: Ein Kunde des AZV Unteres Leinetal, dessen häusliche Abwässer über die öffentliche Kanalisation abgeleitet und in einer kommunalen Kläranlage behandelt werden, zahlt 5,38 Euro je Kubikmeter. Darüber hinaus erhebt der AZV eine Grundgebühr. Diese beträgt für den gebräuchlichsten Zähler bei Vollanschluss 25,00 Euro im Monat.

Für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus abflusslosen Sammelgruben und/oder Kleinkläranlagen erhebt der Verband unterschiedliche Gebühren. So zahlt der AZV-Kunde für die Teilleistung der Entsorgung des Fäkalschlamms von abflusslosen Sammelgruben 35,63 Euro je Kubikmeter. Für die Teilleistung der Entsorgung des Fäkalschlamms von Kleinkläranlagen beträgt die Gebühr 89,15 Euro je Kubikmeter.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 54 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche.

Die aktuell gültigen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal (Abwassersatzung – AbwS) vom 02.11.2015 sowie der 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung.