Neue Gebühren

AZV Unteres Leinetal informiert: Dezentrale Abwasserentsorgung seit 1. Januar 2021 teurer, zentrale Entsorgung rückwirkend zum 1. Januar 2020 günstiger

Der Abwasserzweckverband (AZV) Unteres Leinetal hat seine Gebühren zum 1. Januar 2021 angepasst. Grundlage ist das Sächsische Kommunalabgabengesetz. Danach müssen die Gebühren die Gesamtkosten decken. Der Kalkulationszeitraum darf höchstens fünf Jahre betragen. Anschließend muss nachkalkuliert werden, um die Gebühren bei Bedarf entweder zu senken oder anzuheben.

Die seit 2016 gültigen Sätze der dezentralen Abwasserentsorgung sind mit Beschluss der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2020 angepasst worden und seit dem 1. Januar 2021 gültig.

Für die Entsorgung der Fäkalien aus abflusslosen Gruben zahlen die Kunden des AZV seither 28,33 €/m³. Das sind 2,24 €/m³ mehr. Seit dem 1. Oktober 2016 betrugen die Kosten 26,09 €/m³.

Auch die Leerung der Kleinkläranlagen ist für die Kunden seit Jahresbeginn teurer geworden. Hier stiegen die Gebühren deutlich von 35,13 €/m³ (seit 1. Oktober 2016) auf 60,69 €/m³.

Leicht gestiegen sind auch die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken: von 0,35 €/m² (seit 1. Januar 2015) auf nunmehr 0,41 €/m².

Rückwirkend zum 1. Januar 2020 sind die Gebühren der zentralen Schmutzwasserentsorgung ebenfalls mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 2. Dezember 2020 gesenkt worden. Wer einen Vollanschluss hat, zahlt 4,54 €/m³. Damit sind die seit 2015 geltenden Gebühren geringfügig um drei Cent pro Kubikmeter gesunken.

Für die Kanalbenutzung fallen im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung seit dem 1. Januar 2020 1,41 €/m³ an. Das sind 16 Cent pro Kubikmeter weniger.

Der aktuelle Kalkulationszeitraum reicht nun bis zum 31. Dezember 2024.